Ein entscheidender Vorteil des professionellen Hausmeisterservice ist die Umlagefähigkeit
der Kosten auf die Mieter. Dies ist rechtlich in der Betriebskostenverordnung (BetrKV, §
2 Nr. 14) klar geregelt.
Was ist umlagefähig?
Grundsätzlich sind alle Kosten umlagefähig, die der laufenden Instandhaltung und Pflege
des Objekts dienen. Dazu gehören:
• Reinigung des Treppenhauses, der Flure und gemeinschaftlicher Flächen.
• Garten- und Landschaftspflege.
• Winterdienst (Schnee- und Eisbeseitigung).
• Überwachung der Haustechnik (Heizung, Aufzüge, etc.).
• Kleine Wartungsarbeiten (z.B. Austausch von Leuchtmitteln).
Was ist nicht umlagefähig?
Kosten für die Verwaltung (z.B. Wohnungsabnahmen) und für Reparaturen
(Instandsetzungskosten) sind nicht umlagefähig und müssen vom Eigentümer getragen
werden.